Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Musikschule richten sich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Unterrichtsort
Der Unterricht wird in den Räumen der Geschäftsstelle der Musikschule und ihrer Niederlassung erteilt. Die Musikschule erteilt den Unterricht in dem gewählten Fach durch geeignete Musiklehrer.
3. Probezeit
Es wird eine Probezeit von drei Monaten, beginnend mit der ersten Unterrichtsstunde vereinbart. In dieser Probezeit kann der Unterricht mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
4. Dauer und Kündigung
Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von jeweils vier Wochen zum 30. 04., 31.08. und 31.12. des Jahres gekündigt werden . Die Kündigung des Unterrichtsvertrags wird nur in schriftlicher Form wirksam.
5. Unterrichtszeit
Der Unterricht wird bezogen auf das Kalenderjahr in der Regel in 36 wöchentlichen Unterrichtseinheiten erteilt.
6. Unterrichtsausfall
Erscheint ein Schüler oder eine Schülerin nicht zum Unterricht, wird die ausgefallene Stunde nicht nachgeholt. Der Entgeltanspruch bleibt bestehen. Bei einer Erkrankung ab drei Wochen ruht die Entgeltpflicht, wenn wegen der Erkrankung des Schülers/ der Schülerin kein Unterricht erteilt werden kann. Die Krankheit ist der Musikschule unverzüglich mitzuteilen.
7. Entgelt
Das Entgelt für den Musikunterricht richtet sich nach der beigefügten Entgeltordnung. Änderungen der Entgeltordnung werden den Auftraggebern unverzüglich mitgeteilt, mit der Bitte der Entgeltänderung zuzustimmen. Stimmt der Auftraggeber der Entgeltänderung nicht binnen eines Monats zu, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
8. Zahlungsmodalitäten
Alle Entgelder sind bargeldlos jeweils bis zum 5. des Monats, in jedem Fall vor Erteilung der ersten Unterrichtsstunde, zu entrichten.
Alle Zahlungen erfolgen bargeldlos an die Musikschule auf das Konto: tomatenklang – Konto: 103 529 202 7 – Berliner Volksbank [BLZ 100 900 00] unter Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks.
Ferner ist die Musikschule berechtigt, bei Verzug der Auftraggeber mit Zahlungsfristen für jede Mahnung 3,00 € zu berechnen.
9. Haftungsbeschränkung
Die Musikschule haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wobei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eines Erfüllungsgehilfen gleichstehen. Die Musikschule haftet nicht für eingebrachte Sachen.
10. Ferien und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien des Landes Berlin findet kein Unterricht statt. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit aber bestehen.
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